AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TEILNEHMENDE

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die Bedingungen für die Teilnahme an den Fortbildungen, Schulungen und sonstigen Events (nachfolgend insgesamt nur „Veranstaltungen“ genannt), gebucht über dieses Portal oder über die Webseiten der jeweiligen Labore der Limbach Gruppe (nachfolgend zusammen nur „das Portal“ genannt). Sie gelten für jeden Vertrag, der über das Portal von einer sich für eine Veranstaltung anmeldenden Person (nachfolgend „teilnehmende Person“ genannt) geschlossen wird. Die AGB gelten unabhängig davon - ob die Teilnahme an der Veranstaltung nur in Person, nur im Wege elektronischer Kommunikation oder „hybrid“, also sowohl in Person als auch im Wege elektronischer Kommunikation ermöglicht wird - ob die Teilnahme nur gegen Teilnahmegebühren oder gratis erfolgt.

2. Vermittler/Ausrichter

Das Portal wird betrieben und verantwortet durch die Limbach Gruppe SE (nachfolgend „Vermittler“ genannt). Der Vermittler makelt die Buchung der Veranstaltungen durch teilnehmende Personen. Vertragspartner betreffend die Veranstaltung wird die Gesellschaft oder Einzelperson, die als Anbieter der Veranstaltung genannt ist und im Zuge des Anmeldevorgangs angezeigt wird (im Folgenden „Ausrichter“ genannt). Ausrichter kann der Vermittler oder eine andere Gesellschaft oder natürliche Person sein.

3. Anmeldung/Vertragsschluss/Durchführung

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt über das Portal durch Ausfüllen und Absendung des dort vorgehaltenen Online-Registrierungsformulars. Vor der Absendung wird der Ausrichter erkennbar benannt. Mit der Absendung wird die Anmeldung verbindlich und der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung zwischen teilnehmender Person und Ausrichter geschlossen. Der erfolgte Vertragsschluss wird über eine Buchungsbestätigung an die von der teilnehmenden Person anzugebene E-Mail-Adresse bestätigt. Die Bestätigung ist keine Bedingung oder Voraussetzung des Vertragsschlusses.

4. Widerrufsrecht

Sofern die teilnehmende Person Verbraucher ist, steht ihr ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB und folgenden Maßgaben zu:
Die teilnehmende Person kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in jeder Form widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Aus der Erklärung muss der Wille, den Vertragsschluss zu widerrufen, eindeutig zu erkennen sein. Der Widerruf ist zu richten an das jeweilige Labor (den jeweilgen Organisator der Fortbildung) oder an die Limbach Gruppe SE, Im Breitspiel 15, 69126 Heidelberg, per E-Mail an info@limbachgruppe.com oder per Fax an: +49 6221 1853 374
Das Widerrufsrecht erlischt unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses jedenfalls, wenn die Veranstaltung durchgeführt wurde und die teilnehmende Person teilgenommen hat. Mit dem Login im Fall der elektronischen Teilnahme oder mit Betreten des Veranstaltungsraums erklärt die teilnehmende Person ausdrücklich ihre Zustimmung zur Erbringung der Leistung. Die teilnehmende Person erklärt sich mit der Zustimmung zugleich belehrt, dass sie mit der Erklärung der Zustimmung ihr Widerrufsrecht in jedem Fall verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
Widerrufsfolgen:
Im Falle des Widerrufs sind ggf. beiderseits empfangene Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für die teilnehmende Person mit der Absendung der Widerrufserklärung, für den Ausrichter mit deren Empfang.

5. Haftungsgrundsätze

Der Ausrichter haftet für Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit der teilnehmenden Personen unbeschränkt, im Übrigen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt ausdrücklich auch für Änderungen gegenüber einem bei oder vor Vertragsschluss digital oder per Druckwerk angekündigten Programm und daraus resultierende Schäden der teilnehmenden Person.

6. Kündigung/Stornierung

Die teilnehmende Person kann die Teilnahme an der Veranstaltung grundsätzlich jederzeit stornieren. Geht die Stornierung bei dem Veranstalter
a)    weniger als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ein, ist der Ausrichter berechtigt, 50% der Teilnahmegebühren als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen bzw. einzubehalten.
b)    weniger als 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung ein, ist der Ausrichter berechtigt, 100% der Teilnahmegebühren als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen bzw. einzubehalten.
wenn und soweit Teilnahmegebühren erhoben werden. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Ausrichter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Vorstehendes gilt nicht, wenn die teilnehmende Person Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß und fristgerecht ausübt.

7. Nichtteilnahme durch teilnehmende Person bei Präsensveranstaltungen

Im Falle der Nichtteilnahme ohne vorherigen Widerruf oder Stornierung ist eine Erstattung etwaig erhobener Teilnahmegebühren ausgeschlossen.

8. Nichtteilnahme durch teilnehmende Person bei elektronischen oder Hybridveranstaltungen

Grundsätzlich gilt Ziff. 7 entsprechend.
Der Vermittler wird und kann bei der Anmeldung die technischen Voraussetzungen einer elektronischen Teilnahme nicht im Einzelnen darstellen. Mit den verkehrsüblichen Hard- und Softwarekomponenten betreffend eine Internetverbindung ist eine Teilnahme möglich, es sei denn der Vermittler oder der Ausrichter teilen ausdrücklich das Gegenteil mit. Mit der Anmeldung erklärt die teilnehmende Person, dass sie erüber verkehrsübliche Hard- und Softwarekomponenten sowie eine Verbindung in verkehrsüblicher Bandbreite verfügt..
Bei Nichtteilnahme infolge inkompatibler oder für die Teilnahme unzureichender Hard- und Software-Komponenten auf dem PC-System oder mobilen Endgerät der teilnehmenden Person oder bei sonstigen technischen Störungen haftet der Ausrichter nur, ist insbesondere die Teilnahmegebühr nur zu erstatten, wenn die Nichtteilnahme infolge technischer Schwierigkeiten trotz handelsüblicher Hard- und Software bei der teilnehmenden Person grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Ausrichter verursacht wurde.

9. Beleg der Teilnahme/Nachweis

Auf Verlangen der teilnehmenden Person bestätigt der Ausrichter die Teilnahme an der Veranstaltung in Text- oder Schriftform bzw. digital per Mail (die Bestätigung der Teilnahme im Folgenden nur „Bescheinigung“ genannt). Die Bescheinigung wird der teilnehmenden Person selbst und/oder mit Einverständnis der teilnehmenden Person direkt gegenüber Dritten, denen gegenüber die teilnehmende Person die Teilnahme nachweisen will (z. B. Ärztekammern), erteilt.
Die Bescheinigung wird erteilt, wenn die teilnehmende Person nachweislich mit Erfolg an der Veranstaltung teilgenommen hat. Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme ist geführt, wenn die teilnehmende Person

a)    ihre Teilnahme der Veranstaltung anzeigt (im Folgenden nur „Anzeige“ genannt)
UND
b)    nach Ende der Veranstaltung einen durch den Ausrichter oder den Vermittler gestellten Test über die Inhalte der durchgeführten Veranstaltung (im Folgenden nur „Quiz“ genannt) binnen einer durch den Ausrichter oder Vermittler festgelegten Frist besteht.

Die Anzeige erfolgt nach Vorgaben des Ausrichters, in der Regel im Falle einer Präsensveranstaltung durch Unterzeichnung einer Teilnehmerliste vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung, im Falle einer elektronischen Veranstaltung oder der elektronischen Teilnahme an einer hybriden Veranstaltung durch einen Login mit einem zuvor mitgeteilten Passwort vor Beginn der Veranstaltung. Im Falle einer elektronischen Veranstaltung oder der elektronischen Teilnahme an einer hybriden Veranstaltung ist die Teilnahme und die Anzeige in jedem Fall nur „live“ möglich, d. h. zu der von dem Vermittler oder Ausrichter bekanntgegebenen Zeit der Veranstaltung; eine nachgelagerte Teilnahme und Anzeige (z. B. durch spätere Sichtung einer Aufzeichnung der Veranstaltung) ist ausgeschlossen. Die Einzelheiten zur Teilnahme und Anzeige im Übrigen werden der teilnehmenden Person vor der Veranstaltung bekanntgegeben.
Das Quiz besteht aus einer oder mehreren Multiple-Choice-Fragen zum Inhalt der Veranstaltung. Um das Quiz zu bestehen, müssen alle Fragen innerhalb der durch den Ausrichter oder Vermittler vorgegebenen Frist richtig beantwortet werden. Richtig ist stets und immer nur eine der je Frage vorgegebenen Antwortmöglichkeiten. Das Quiz kann bei Falschbeantwortung einer oder mehrerer Fragen einmal wiederholt werden. Sind nach zwei Versuchen nicht alle Fragen richtig beantwortet, gilt das Quiz als nicht bestanden. Beide Versuche sind innerhalb der gesetzten Frist zu absolvieren.
Aus der Bescheinigung geht die Teilnahme der teilnehmenden Person, der Inhalt und die Dauer der Veranstaltung hervor. Auf darüber hinausgehende Inhalte der Bescheinigung hat die teilnehmende Person in jedem Falle keinen Anspruch. Die Bescheinigung wird inhaltlich nach billigem Ermessen des Ausrichters erteilt. Die Billigkeit kann im Zweifel zur Überprüfung durch das zuständige Gericht gestellt werden (§ 315 BGB analog).
Vermittler und Ausrichter übernehmen keine Gewähr oder Garantie für die Anerkennung der Bescheinigung durch Dritte zu bestimmten gesetzlich oder untergesetzlich vorgesehenen Zwecken (z. B. durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung nach § 95d SGB V, die zuständige Ärztekammer etc.) oder sonst für die Nutzbarkeit oder Verwertbarkeit der Bescheinigung, es sei denn, der Ausrichter sichert im Einzelfall ausdrücklich schriftlich oder in Textform etwas anderes zu.

10. Absage durch Ausrichter

Der Ausrichter behält sich vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zwei Wochen vor der Veranstaltung abzusagen. Im Fall der Absage werden die Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet.

11. Datenschutz

Für personenbezogene Daten der teilnehmenden Personen gilt die Datenschutzerklärung
Die vergebenen Login-Daten für die Teilnahme an der Veranstaltung dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

12. Urheberrechte

Die Referentinnen und Referenten räumen dem Ausrichter an ihren urheberrechtlich geschützten Werken ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst die Berechtigung, den teilnehmenden Personen Nutzungsrechte einzuräumen. Dieses Nutzungsrecht ist auf teilnehmende Personen und für die Zwecke der Rezeption der Referate und der Fortbildung begrenzt. Eine unentgeltliche oder entgeltliche Weitergabe oder Nutzung der Vortragsunterlagen oder Vortragsdaten durch die teilnehmenden Personen an Dritte, einschließlich der Nutzung der Werke für eigene unentgeltliche oder entgeltliche Vorträge vor Dritten, oder Einräumung von Nutzungsrechten ist den teilnehmenden Personen untersagt, wenn nicht der Referent und der Ausrichter zugestimmt haben.

13. Gerichtsstand

Soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, ist der Gerichtsstand für sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Sitz des Ausrichters.

14. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.